Wirtschaftsprüfung
Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen anlässlich Umgründungen
- Stiftungsprüfungen
Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH) und Privatstiftungen. Es kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.
Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein der Realität entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht. Anzumerken ist, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden steht.
Die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dient damit den so genannten "Stakeholdern". Gemeint sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten (zentral natürlich die Eigentümer, die mit dem Jahresabschluss Berichterstattung über den Einsatz ihres Kapitals erhalten; wichtig ist ein geprüfter Jahresabschluss aber auch für Banken).