Jahresabschluss und Steuererklärung
Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschußrechnungen
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der stetig komplexer werdenden Gesetzgebung klaffen Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und erfordern oft die Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz oder die Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse durch eine Überleitungsrechnung.Seit 2007 besteht eine streng sanktionierte Offenlegungspflicht. Gegenüber interessierten Dritten, z.B. Banken, Geschäftspartnern, Gesellschaftern und der interessierten Öffentlichkeit sind die Unternehmensdaten zu präsentieren.
Der Unternehmer möchte einerseits die wirtschaftliche Kraft des Unternehmens darstellen, andererseits aber durch geeignete Ausübung der Bilanzierungswahlrechte die Steuerbelastung minimieren. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung durch Aufzeigen steuerrechtlicher und bilanzieller Gestaltungsspielräume, stehen Ihnen bei Gesprächen mit Ihrer Hausbank zur Seite und helfen durch die Darstellung der ausgeübten Bewertungswahlrechte die stillen Reserven transparent sowie die Leistungsfähigkeit des Unternehmens kenntlich zu machen.
Im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen bieten wir für Sie folgende Leistungen an:
- Bilanzvorarbeiten
- Anlagebuchführung
- Beratung bei dem Einsatz von Bilanzierungswahlrechten (Bilanzpolitik)
- Erstellung des Jahresabschlusses (falls gewünscht optional mit Erläuterungsbericht, Plausibilitätsbeurteilungen und umfassenden Prüfungshandlungen)
Erstellung von Steuererklärungen
Die Erstellung von Steuererklärungen umfasst neben der Einarbeitung Ihrer
Angaben und Belege in die Steuererklärung auch die Aufnahme Ihrer
steuerlichen Situation sowie Ihres persönlichen Umfeldes und die
voraussichtlichen Einkunftsentwicklungen in nächster Zukunft.Daraus leiten wir unsere Beratungsansätze ab, die neben den steuerrechtlichen Gestaltungen auch Besonderheiten des Umfeldes berücksichtigen, beispielsweise Verlagerung von Einkunftsquellen auf Eltern oder Kinder zur Nutzbarmachung von unterschiedlichen steuerlichen Belastungen.